Einmalige Landschaft wird ruiniert
Die hügelige Landschaft zwischen Frienisberg und Kirchlindach wurde wegen der intakten Weiler und der Sorgfalt für die Baukultur von der Stiftung Landschaftsschutz 2024 als Landschaft des Jahres ausgezeichnet. Der Gemeinderat von Kirchlindach sprach von einer "grossen Ehre". Die Auszeichnung verpflichte, "auch künftig achtsam mit der Landschaft umzugehen".
Durch die Windenergieanlagen ist die Landschaft jetzt in nie dagewesener Weise bedroht. Dabei missachtet der Gemeinderat, dass die Lindacher Stimmberechtigten den Waldrand oberhalb ihres Dorfes erst im Sommer 2024 wegen "seiner besonderen Eigenart, Schönheit und besonderem Erholungswert“ in einer kommunalen Schutzzonenplanung unter Schutz gestellt haben.
Missachtung der kommunalen Schutzzonenplanung
Der Gemeinderat von Kirchlindach hatte frühere Anfragen für ein Windprojekt mit Verweis auf eine Kollision mit der Erweiterung der Schutzzonenplanung abgewiesen (Siehe Erläuterungsbericht zur Abstimmungsvorlage von 2024, S. 13 pdf).
Kehrtwende um 180 Grad: Der Volksentscheid in der Gemeinde zum Landschafts- und Naturschutz wird vom jetzigen Gemeinderat offenkundig missachtet, als ob der Entscheid der Stimmberechtigten nicht mehr zählt.
Das Windprojekt ist ein Hohn auf die Verpflichtungen aus der Schutzzonenplanung. Diese fordert ausdrücklich: „Freihaltung von Gebieten von besonderer Eigenart, Schönheit und besonderem Erholungswert“ und “alle Vorhaben müssen sich gut in das Landschaftsbild einfügen“.
Windturbinen unmittelbar neben Schutzzonen geplant
Grafik: Ungefähre Standorte der geplanten Windenergieanlagen (WEA) unmittelbar neben ausgewiesenen Schutzzonen im Wald oberhalb des Dorfes Kirchlindach. (Quellen: Zonenplan Landschaft Gemeinde Kirchlindach, Präsentation Windprojekt).
Windturbinen drohen Landschaft zu dominieren
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz verlangt, dass das Windenergiegebiet "R4 Lindechwald-Kohlholz" im kantonalen Richtplanverfahren zurückgestuft und überprüft wird. Die Aufnahme erfolgte bereits 2016. Inzwischen seien aber doppelt so hohe Turbinen möglich, sagt Co-Geschäftsleiterin Rahel Marti.
«Der Landschaftsschutz ist (...) stärker zu berücksichtigen.» Die Anlagen sollten nicht allein durch die technische Machbarkeit und die maximale Energieproduktion bestimmt werden, sagt Marti weiter. «Sonst werden Anlagen gebaut, deren Dimensionen eine Landschaft dominieren können.»
(Siehe Artikel Der Bund/BZ, 4.12.2024)
Die Angaben im kantonalen Richtplan Windenergie sind überholt. Die Sichtbarkeit wurde mit einer «Maximalvariante» mit Nabenhöhe 125m und Rotordurchmesser 115m bemessen sowie einem Abstand von mind. 700 Metern zwischen den Turbinen. Die geplanten Anlagen in Kirchlindach haben jedoch eine Nabenhöhe von 140m und Rotordurchmesser 140m. Sie stehen zudem näher beieinander (rund 500m) und würden die topografischen Proportionen sprengen.
(Siehe: Regionaler Richtplan Windenergie, Erläuterungsbericht und behördenverbindliche Festlegungen, S. 20ff. (pdf))
Hinzu kommt: Die geplanten WEA befinden sich in der Anflugschneise des Flughafens Belp. Dazu kommt der Helikopter-Flugverkehr zum Inselspital und anderen grossen Spitälern in Bern. Die Vorschrift des BAZL ist, dass Windenergieanlagen am Tag mit weiss und in der Nacht mit rot blinkender Beleuchtung ausgestattet werden. Dies wird eine Lichtverschmutzung zur Folge haben, die weit über das Projektgebiet sichtbar ist.
Ausserhalb der Windpotenzialgebiete
Der geplante Windpark befindet sich zwar im regionalen Richtplan Windenergie (Kanton Bern 2016), er ist jedoch in keinem Windpotenzialgebiet des Bundes aufgeführt. Der Windatlas Schweiz (BFE 2020) weist als Windpotenzialgebiete Flächen aus, wo hohe Windenergieerträge zu erwarten sind. Kirchlindach, der Schüpberg oder Diemerswil gehören nicht dazu. Warum also soll ein Windpark in diesem Gebiet Sinn machen?
Grafik: Windpotenzialgebiete in der Region Bern (blau eingefärbt) gemäss Windatlas Schweiz (BFE 2020). Der geplante Windpark im "Lindechwald-Kohlholz" oberhalb Kirchlindach befindet sich offenkundig ausserhalb davon.
Die mindestens fünf WEA im Lindechwald-Kohlholz wären aufgrund ihrer enormen Grösse von weither sichtbar – von Herrenschwanden über Meikirch, Schüpberg, Diemerswil und Münchenbuchsee bis über die Region Bern hinaus. Und dies aufgrund der Leuchtfeuer Tag und Nacht.
Zum Vergleich: Der Turm der schönen mittelalterlichen Kirche von Kirchlindach ist zehnmal weniger hoch als die geplanten Windturbinen.
Die riesigen Rotorblätter haben einen Durchmesser von 140 Meter. Das ist doppelt so breit wie eine Boeing 748-8 (Jumbo-Jet), mit einer Spannweite von 68 Meter.
- Geplante WEA im Lindechwald-Kohlholz: 200m hoch, 140m breit
- Turm des Berner Münsters: 100m
- Chutzenturm Frienisberg: 45 m
- Eine ausgewachsene Tanne: Ca. 40 m
- Turm der Kirche von Kirchlindach: 20m
- Roche Tower, höchstes Gebäude der Schweiz: 205m
Visualisierung Windpark
Die Visualisierung zeigt den Eingriff in Natur und Landschaft in den unmittelbar betroffenen Ortschaften: Kirchlindach-Herrenschwanden, Münchenbuchsee, Diemerswil, Schüpberg, Meikirch, Ortschwaben.
Geodaten: Swisstopo.
Dank des verwendeten Geländemodells sind alle Grössenverhältnisse 100% korrekt. Anlagen: 5x Enercon E- 138, Gesamthöhe 200m
© 2025, Freie Landschaft Schweiz
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