Lärm, Schall und Gesundheitsrisiken

Die Windenergieanlagen sind extrem nahe, bis auf 300 Meter, an Häuser geplant und betreffen mehrere Siedlungen und Weiler unmittelbar. In einem Radius von 1000 Metern befinden sich Dutzende von Haushalten rund um Kirchlindach, Meikirch/Ortschwaben, Schüpberg, Diemerswil und Münchenbuchsee. (Grafik: Visualisierung der Windenergieanlagen mit Leuchtfeuer oberhalb von Kirchlindach).

Während es in der Schweiz bislang national keine Mindestabstände gibt, gelten in anderen europäischen Ländern zum Schutz von Anwohnern Mindestabstände von 1000-3000 Meter. In Bayern etwa gilt die 10mal-Regel (Mindestabstand von Siedlungsgebiet gleich 10-mal Höhe der Windkraftanlage). Auch einzelne Gemeinden in der Schweiz haben Mindestabstände verfügt.

Aus gutem Grund: Als der Richtplan Windenergie 2016 von der Berner Regionalkonferenz verabschiedet und das Gebiet «Lindechwald-Kohlholz» als potenzieller Standort definiert wurde, waren die damals üblichen Anlagen noch bedeutend kleiner. Seither wird nicht nur die Gesamthöhe immer grösser, auch die Rotorblätter werden immer länger.

In Kirchlindach sind mindestens fünf WEA von 200 Metern Gesamthöhe und 140 Meter Rotordurchmesser geplant, die Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit von Menschen haben. 


Es drohen unter anderem:  

  • Lärm-, Schall- und Lichtemissionen 
  • Schattenwurf
  • Lichtverschmutzung: Leuchtfeuer an den Turbinen Tag und Nacht
  • Gefahr von Eisschlag, Unfällen und Brand
  • Intensiver Bauverkehr und eine Industriezone oberhalb des Dorfes Kirchlindach

Hunderte von direkt Betroffenen 

Zahlreiche Wohngebiete, Weiler und Höfe befinden sich in unmittelbarer Nähe der geplanten 200-Meter hohen Windenergieanlagen. Die Distanz zu Häusern ist viel zu klein, manche lägen nur ca. 300 Meter entfernt von den riesigen Turbinen (Grafik: Projektgebiet und Siedlungen im Radius von 1000 Metern). 

Negative Folgen für Betroffene

Schallausbreitung gemäss Vorabklärung Präsentation Windenergie Schweiz, Gemeinde Kirchlindach,  Nov 2024

Lärm- und Schallemissionen

Wer schon einmal eine moderne Windturbine unter Vollast erlebt hat, weiss wie intensiv der Lärrm von Windenergieanlagen ist, deren Rotorblätter mit bis zu 300 km/h die Luft zerschneiden. Der pulsierende Lärm kann bei Menschen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Besonders störend sind tieffrequente Geräusche und Infraschall. Mögliche Folgen sind Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme. Langfristig können solche Belastungen das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität reduzieren. Deshalb gelten in vielen Ländern grössere Mindestabstände von 1000 Metern und mehr. In der Schweiz dagegen können Windenergieanlagen bislang bis zu 300 Meter an Gebäude gebaut werden.
Bildnachweis: Präsentation Gemeinde Kirchlindach, Nov 2024


Schattenvorwurf gemäss Vorabklärung, Präsentation Windenergie Schweiz, Gemeinde Kirchlindach, Nov. 2024

Schattenwurf

Der Schattenwurf bei Windenergieanlagen kann für Menschen belastend sein, da die rotierenden Rotorblätter bei Sonnenschein pulsierende Helligkeitsunterschiede verursachen.

Besonders im Winterhalbjahr, wenn die Sonne tief steht, sind die Schatten länger und werden auf Wohngebäude auch weit entfernt von den Windanlage treffen. Der Schattenwurf wird von Meikirch, über Grächwil, Schüpberg, Diemerswil bis nach Oberlindach merkbar sein.
Bildnachweis: Präsentation Gemeinde Kirchlindach, Nov 2024

Bauverkehr, Windpark (Bildnachweis: Präsentation Gemeinde Kirchlindach)

Bauverkehr für Industriezone

Erwartet wird ein sehr hohes Aufkommen an Bauverkehr für die Schaffung der Industriezone im Wald; es ist mit rund 1000 Kubik-Meter Stahlbeton-Sockel für jede der fünf geplanten WEA zu rechnen.

Die Anlieferung würde direkt durch den Dorfkern von Kirchlindach und über die Leutschenstrasse führen, auf einer schmalen Landstrasse ohne Trottoir, der auch Kindern im Dorf als Schulweg dient. 
Bildnachweis: Präsentation Gemeinde Kirchlindach, Nov 2024

Weitere Risiken

Leuchtfeuer und Lichtemissionen an Windenergieanlagen in der Dämmerung

Leuchtfeuer - Licht über dem Dorf Tag und Nacht

Die Windturbinen befinden sich in der Anflugschneise des Flughafens Belp. Dazu kommt der Helikopter-Flugverkehr zum Inselspital und anderen Spitälern in Bern. 

Die Vorschrift des BAZL ist, dass Windenergieanlagen am Tag mit weiss und in der Nacht mit rot blinkender Beleuchtung ausgestattet werden. Das bedeutet, dass der bisher auf der Ebene auf dem Schüpberg total dunkle Nachthimmel unablässig beleuchtet sein wird. 

Die schiere Grösse der fünf Anlagen (gleiche Höhe wie Bantigerturm) wird eine blinkende Lichtverschmutzung zur Folge haben, die weit über das Projektgebiet sichtbar ist.

Diese Beleuchtung kann nicht nur für Menschen belastend sein. Sie stört das Verhalten und die Orientierung von Nacht-aktiven Insekten, Vögeln und Fledermäusen.

Windenergieanlage im Winter, Gefahr von Eiswurf

Eiswurf

Bei Windenergieanlagen kann es im Winter zur Bildung von Eis an den Rotorblättern kommen. Löst sich dieses Eis während des Betriebs, besteht die Gefahr von Eisschlag. Eisstücke können über mehrere hundert Meter weggeschleudert werden und Personen, Fahrzeuge oder Gebäude gefährden, die sich nahe an den Windenergieanlagen befinden. 

Wege und Strassen müssen um Windparks bei Gefahr gesperrt werden oder die Anlagen werden ausgeschaltet und können somit keinen Strom produzieren.

Im Winter muss mit einer zeitweisen Sperrung des Naherholungsgebiets und Aussichtspunkts am Waldrand (Leutschen) und von Wegen gerechnet werden.






Waldbrand (Symbolbild)

Brandgefahr

Jedes Windrad braucht mehrere hundert Liter Öl- und Schmiermittel für das Getriebe und Hydrauliksystem. Gerät eine Windenenergieanlage in Brand ist aufgrund der Höhe eine Löschung unmöglich.
Brände an WEA können trotz moderner Sicherheitssysteme nicht ausgeschlossen werden. Brandursachen sind Blitzeinschlag, technischer Defekt oder Funken bei Wartungsarbeiten.

Im Wald wird ein Brand eines Windrads rasch zur Katastrophe. Die Folgen für Mensch und Natur sind kaum absehbar, zumal es beim Abbrennen der Rotorblätter zur Freisetzung potenziell gesundheitsschädlicher Glasfaserpartikel kommt, die sich über eine weites Gebiet zerstreuen.

Durch die Nähe der geplanten Windanlagen bis auf 300 Meter an Gebäude ist das Risiko im Brandfall auch für Anwohner real.

Siehe dazu etwa ARD/NDR-Beitrag vom 2.1.2025 (Link) oder ZDF Heute vom 24.05.2026 (Link).

Werden Sie aktiv

Engagieren Sie sich mit uns gegen die geplanten Windenergieanlagen im "Lindechwald-Kohlholz".