Wert und Zukunft einer einmaligen Landschaft

(Newsletter, Januar 2026)


Liebe Mitglieder und Unterstützende

Wir hoffen, dass Sie gut und wohlbehalten ins neue Jahr gestartet sind!
Mit einem Referat von Raimund Rodewald zum Wert und zur Zukunft der einmaligen Landschaft am Frienisberg-Plateau steht im Februar ein erster wichtiger Termin unseres Verein im 2026 an. Alle Interessierten sind herzlich zum Vortrag am 12. Februar in der Turnhalle in Herrenschwanden eingeladen.
Zudem gibt es Neuigkeiten zum sogenannten Beschleunigungserlass und den Auswirkungen auf ein mögliches Plangenehmigungsverfahren zum Windpark Kirchlindach. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Newsletter.
Wir freuen uns über Anregungen und Kommentare.

Mit engagierten Grüssen, Ueli Marthaler und Elisabeth Dietschi

Referat von Raimund Rodewald

Die Weilerlandschaft am Frienisberg wurde 2024 von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz zur «Landschaft des Jahres» gekürt. Die Auszeichnung würdigt eine aussergewöhnliche Kulturlandschaft von nationaler Bedeutung, die über Jahrhunderte sorgfältig erhalten wurde und trotz vieler Dörfer und Weiler nie zersiedelt wirkt. Umso grösser ist die Sorge um diese einmalige Landschaft, die heute durch den geplanten Windpark bei Kirchlindach bedroht ist.

Der Verein Stopp Windpark Kirchlindach lädt zu einem Referat von Raimund Rodewald ein. Als langjähriger Leiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und ausgewiesener Experte für Raumplanung beleuchtet er kritisch den Wert dieser «Landschaft des Jahres 2024» und die weitreichenden Folgen von Windturbinen für Kulturlandschaft, Natur und Lebensqualität. Donnerstag, 12. Februar 2026, 19:30 Uhr
Turnhalle Herrenschwanden.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einem informativen und engagierten Abend.

Entscheid der betroffenen Bürgerinnen und Bürger

Im September 2025 hat das Parlament den sogenannten Beschleunigungserlass verabschiedet, der auch die Umsetzung von grossen Windenergieprojekten betrifft. Der Erlass tritt - sofern kein Referendum ergriffen wird - vermutlich bereits im ersten Halbjahr 2026 in Kraft. Damit wird das Planungs- und Bewilligungsverfahren nicht mehr von der betroffenen Gemeinde, sondern neu allein vom Kanton geleitet.
Allerdings hält der Entscheid des Parlaments klar und deutlich fest, dass die Standortgemeinde über einen geplanten Windpark entscheidet, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt. Im Kanton Bern ist bislang nicht vorgesehen, dieses Recht auf Gemeindebene zu beschneiden. Die Gemeinde Kirchlindach hat das letzte Wort zu einem JA oder NEIN zum Windpark. Das muss unbedingt so bleiben: Wir setzen uns vehement dafür ein, dass die direktbetroffenen Bürgerinnen und Bürger demokratisch über ein solch folgenschweres Vorhaben in ihrer Gemeinde entscheiden können.
Den Gemeinderat von Kirchlindach fordern wir weiter dazu auf, endlich Haltung zu zeigen und die riesigen Windturbinen im Lindechwald/Kohlholz abzulehnen - aus Solidarität mit Hunderten von Direktbetroffenen auch in umliegenden Ortschaften und aus Sorge zu Landschaft und Natur. Siehe dazu auch den Artikel in "Der Bund/Berner Zeitung" (13.01.2026).

Ich will etwas gegen den Windpark tun

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